Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen und die Provisionsvereinbarung (im Folgenden gemeinsam auch „Bestimmungen“ oder „Vertragsverhältnis“) regeln das Vergaberecht Ihrer Vertriebs-ID, sowie die vertragliche Beziehung zwischen.
Ihnen (im Folgenden auch „Vertrieb“)
und der
„eTherapists GmbH“ (im Folgenden auch „eTherapists“ oder „HUMANOO“)
Oranienstrasse 185, 10999 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 174399 B.
eTherapists ist alleinige Inhaberin und Verfügungsberechtigte der App „HUMANOO“, aller weiter verfügbaren Whitelabel Apps, (kurz die „HUMANOO-Produkte“) und sämtlicher im Rahmen dieser Bestimmungen ausgegebenen Dokumente. Die HUMANOO-Produkte bietet eTherapists zur entgeltlichen Nutzung im B2B Bereich, d.h. für Unternehmen und Versicherungen an.
Diese Bestimmungen erlauben es dem Vertrieb, für HUMANOO-Produkte zu werben, Kontakte zu potentiellen Kunden und Kundinnen (Betrieben) zu vermitteln und die eigene Makler-ID als Rabattgutschein anzubieten.
1.1 eTherapists gewährt dem Vertrieb für jeden, während der Dauer dieses Vertrages, mit Kunden und Kundinnen abgeschlossenen und vergüteten Vertrag, eine Provisionszahlung nach Maßgabe von Ziffer 4.1 dieses Vertrages, insofern der Vertragsabschluss auf seine spezifische Vertriebs-ID zurückzuführen ist.
1.2 Dem Vertrieb ist es gestattet für eTherapists den Kontakt zu potentiellen Kunden Kundinnen, die an einem Vertragsverhältnis betreffend der HUMANOO-Produkte interessiert sind, herzustellen.
1.3 Der Kontakt zu einem Kunden, einer Kundin gilt nicht als vom Vertrieb hergestellt, wenn eTherapists dem Kunden, der Kundin bereits vor Unterrichtung gemäß § 3.1 bekannt war oder eTherapists gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig anderweitig Kontakt zu dem Kunden, der Kundin aufgenommen hat. Die Nachweispflicht für die Herstellung des Kontaktes obliegt eTherapists.
1.4 Als Gegenleistung für die Herstellung des Kontaktes zu einem potentiellen Kunden, einer potentiellen Kundin erhält der Vertrieb von eTherapists eine Provision gemäß § 4 dieses Vertrages.
2.1 Dem Vertrieb wird keinerlei Exklusivität, weder im Hinblick auf das Produkt, noch im Hinblick auf etwaige Vertriebsgebiete zugesichert.
2.2 Der Vertrieb kann seine Tätigkeit im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages frei gestalten.
2.3 Der Vertrieb darf nach eigenem Ermessen Kunden und Kundinnen (Betriebe) mit einer Mitarbeiterzahl von bis zu 500 Mitarbeitenden ansprechen.
2.4 Die vom Vertrieb vermittelten Kunden und Kundinnen werden ausschließlich Vertragspartner und -partnerin von eTherapists. Der Vertragsschluss unterliegt der Annahme durch eTherapists. Eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss besteht für eTherapists nicht.
3.1 Vor einer Ansprache eines Kunden oder einer Kundin mit mehr als 500 Mitarbeitenden wird der Vertrieb eTherapists schriftlich oder per E-Mail um sein Einverständnis bitten. Ohne Einverständnis seitens eTherapists ist eine Kontaktaufnahme untersagt.
3.2 Der Vertrieb hat die für den Wettbewerb geltenden Grundsätze und Vorschriften zu beachten und im Geschäftsverkehr die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen.
3.3 eTherapists ist verpflichtet, dem Vertrieb stets aktuelle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies kann auf digitalem und analogen Weg erfolgen.
3.4 Dem Vertrieb ist es untersagt, ihm von eTherapists überlassene Unterlagen an Wettbewerbenden herauszugeben oder ihnen diese zur Einsicht zu überlassen.
3.5 Der Vertrieb ist verpflichtet, die Kunden und Kundinnen sachgerecht und umfassend aufzuklären. Es ist dem Vertrieb untersagt, Aussagen zu treffen, die nicht auf Grund von schriftlichen Unterlagen von eTherapists nachvollziehbar sind. Dem Vertrieb ist es untersagt, über den Inhalt des jeweiligen Informationsmaterials hinaus Zusicherungen oder Beschaffenheitsangaben abzugeben.
3.6 Die Zusage oder Gewährung von Vergütungen an Kunden und Kundinnen, insbesondere die Abgabe von Provisionen der Provisionsanteilen, ist dem Vertrieb untersagt.
3.7 Der Vertrieb darf im Zusammenhang mit diesem Vertrag von Kunden oder Kundinnen weder direkt noch mittelbar zusätzliche Gebühren oder Kosten (z.B. für Beratung oder sonstige Leistungen) erheben und/oder in Rechnung stellen.
3.8 Der Vertrieb ist verpflichtet, die Interessen von eTherapists nach bestem Wissen zu wahren. Der Vertrieb ist nicht berechtigt, selbst in Wettbewerb mit eTherapists zu treten. Die Untersagung jeglicher Konkurrenztätigkeit bezieht sich auf die App. Zulässig sind Tätigkeiten auf Produkt- oder Geschäftsfeldern, die nicht von eTherapists oder einem mit eTherapists verbundenen Unternehmen angeboten werden, auch wenn diese von Konkurrenzunternehmen angeboten und für diese dann getätigt werden.
3.9 Dem Vertrieb ist es während der Vertragsdauer und innerhalb von 24 Monaten ab Beendigung dieser Bestimmungen untersagt, selbst und/oder durch Dritte die Abwerbung von anderen Geschäftspartnern und -partnerinnen, Kunden und Kundinnen, Mitarbeitenden, die noch in einem Vertragsverhältnis zu eTherapists stehen, vorzunehmen und/oder dies zu veranlassen.
3.10 Der Vertrieb hat die jeweils geltenden Preisblätter von eTherapists zu beachten. Die Preisblätter werden regelmäßig aktualisiert; die derzeit gültigen Preisblätter sind stets unter https://www.humanoo.com/preise/ auffindbar.
4.1 Der Anspruch auf eine Provision entsteht nur dann, wenn der zwischen eTherapists und dem Kunden oder der Kundin geschlossene Vertrag unter Nennung der Vertriebs-ID des Vertriebs geschlossen wurde. Die Provision wird automatisch dem Unternehmen der hinterlegten Vertriebs-ID gutgeschrieben.
4.2 Von der Provision ausgeschlossen sind (Vertriebs-ID validierte) Buchungen von Kunden oder Kundinnen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, bei denen keine Kontakterlaubnis durch eTherapists vorlag oder die Kontakterlaubnis erst nach erfolgtem Erstkontakt angefragt wurde.
4.3 Der Vertrieb erhält für die von ihm nach Maßgabe von § 1.1 hergestellten Kundenkontakte, die zu einem Vertragsverhältnis betreffend eines HUMANOO-Produktes zwischen eTherapists und dem Kunden oder der Kundin geführt haben:
4.4 Die Provisionspflicht gemäß § 4.1 entsteht ausschließlich bei Neuverträgen mit Kunden und Kundinnen, bzw. bei erstmaliger Lizenzvergabe und deren Verlängerungsjahren.
4.5 Am Ende eines jeden Kalenderquartals rechnet eTherapists gegenüber dem Vertrieb die Provisionen für das vorangegangene Kalenderquartal ab. Die Provisionszahlungen sind innerhalb von einem (1) Monat nach der Abrechnung fällig und zahlbar. Die Abrechnung berücksichtigt die in dem gegenständlichen Kalenderquartal eingegangenen und gemäß § 4 provisionspflichtigen Zahlungseingänge von Kunden und Kundinnen.
4.6 Mit Beendigung dieses Vertragsverhältnisses erlischt der Anspruch des Vertriebs auf Provision, es sei denn, der Vertrieb hat noch vor Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Kundenkontakt hergestellt, der zu einem Vertragsverhältnis zwischen eTherapists und einem Kunden oder einer Kundin geführt hat. In diesem Fall erhält der Vertrieb eine Provision nach Maßgabe von § 4. Im Übrigen gilt § 8.
4.7 Soweit ein Kunde oder eine Kundin eine Leistung nach bereits erfolgter Verprovisionierung storniert, rückbelastet oder in sonstiger Weise rückgängig macht oder rückabwickelt, wird auch die dem Vertragspartner oder der -partnerin bereits gewährte Provision mit der jeweils folgenden Provisionsabrechnung rückbelastet.
4.8 Der Vertrieb erhält keinen Ersatz der ihm etwaig im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. seiner Durchführung entstehenden Auslagen oder Kosten.
5.1 Der Vertrieb ist verpflichtet, das Know How sowie die Unterlagen und Informationen, die vor, während oder nach der Laufzeit dieses Vertrages ausgetauscht wurden, insbesondere Namen und Daten von Kunden und Kundinnen sowie alle erworbenen Kenntnisse über den Geschäftsbetrieb der eTherapists und über Grundlagen, Funktionen, Entwicklung, und sonstige Details in Bezug auf die HUMANOO-Produkte, streng vertraulich zu behandeln, gegenüber Dritten nicht offen zu legen und nicht für eigene Zwecke zu verwenden.
5.2 Der Vertrieb ist verpflichtet, alle geschäftlichen Unterlagen und Daten der eTherapists stets sorgfältig gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dies gilt insbesondere auch für elektronisch aufbewahrte Daten.
5.3 Die Vertraulichkeitspflicht nach § 5.1 gilt nicht
a) für Informationen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vertrieb bereits in seinem Besitz waren,
b) für Informationen, die zum Zeitpunkt der Weitergabe an den Vertrieb bereits öffentlich bekannt waren oder nach der Offenlegung öffentlich bekannt wurden, oder
c) wenn der Vertrieb aufgrund eines Gesetzes, einer Verfügung oder einer Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde verpflichtet ist, solche Informationen offenzulegen (soweit dies nach der Offenlegungspflicht erforderlich ist).
5.4 Der Vertrieb stellt sicher, dass jede mit ihm verbundene Person die Regelungen dieses Vertrages über die Geschäftsgeheimnisse und Vertraulichkeit strikt einhält und dahingehend mindestens einmal im Kalenderjahr geschult wird.
5.5 Der Vertrieb verpflichtet sich, nach Beendigung dieses Vertrages und/oder auf Verlangen von eTherapists unverzüglich alle vertraulichen Informationen sowie sämtliche Kopien hiervon zurückzugeben. Soweit Vertrauliche Informationen auf Datenträgern oder bei Dritten gespeichert sind, sind diese zu löschen.
5.6 Dieser § 5 gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren, welcher mit dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages beginnt.
6.1 Der Vertrieb hat strengstens darauf zu achten, dass der gute Ruf von eTherapists sowie der Partnergesellschaften zu keinem Zeitpunkt durch sein Verhalten beeinträchtigt oder gefährdet wird.
6.2 Wird der eTherapists aufgrund der Verwendung nicht genehmigter Anzeigen, Werbemaßnahmen o.ä. in Anspruch genommen (z.B. aus wettbewerbsrechtlichen Belangen), welche der Vertrieb getätigt hat, so ist der Vertrieb regresspflichtig.
7.1 Das Vertragsverhältnis kann durch den Vertrieb erstmals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf die Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten gekündigt werden. Durch eTherapists kann dieser Vertrag erstmals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der Registrierung durch den Vertrieb. Kündigt keiner der Vertragspartner und -partnerinnen zum Ende der ihrer jeweiligen Mindestlaufzeit, verlängert sich diese jeweils für beide Parteien um weitere 12 Monate. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit (12 Monate) gekündigt werden.
7.2 Das Recht beider Vertragspartner und -partnerinnen zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt.
7.3 Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn
a) der Vertrieb gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstoßen hat
b) der Vertrieb gegen Konkurrenzverbote oder die für den Wettbewerb geltenden Grundsätze und Vorschriften (allgemeines und spezielles Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht der Versicherungswirtschaft) verstößt bzw. sich wettbewerbswidrig verhält;
c) gegen den Vertrieb wiederholt Pfändungen verfügt worden sind oder er eine eidesstattliche Versicherung nach den §§ 807 ff ZPO abgegeben hat oder ein Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung erlassen wurde,
d) im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Liquidation, Zwangsverwaltung, Auflösung oder Abwicklung eines Vertragspartners und einer Vertragspartnerin.
7.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Im Falle der Vertragsbeendigung haben eTherapists und der Vertrieb ein Interesse daran, die Abwicklung unkompliziert und zügig durchzuführen. eTherapists legt dem Vertrieb innerhalb einer Frist von einem Monat nach Vertragsende eine Abrechnung eventuell seinerseits noch bestehender Zahlungsansprüche vor. Der Vertrieb ist innerhalb einer weiteren Frist von einem Monat, beginnend am vierten Tag nach Abrechnungsdatum, verpflichtet, diese Abrechnung zu überprüfen; soweit er sich zu der Abrechnung nicht bis zum Ablauf dieser Frist gegenüber dem eTherapists schriftlich erklärt, gilt die Abrechnung als von ihm genehmigt. Eventuelle Einwendungen gegen die Abrechnung haben die Vertragspartner und -partnerinnen innerhalb der vorstehenden Monatsfrist schriftlich zu erklären. Erst sobald zwischen eTherapists und dem Vertrieb die Höhe der Ansprüche feststeht, erfolgt die Auszahlung entsprechend den vertraglichen Regelungen; den Vertragspartner und -partnerinnen steht dementsprechend ein Zurückbehaltungsrecht zu.
9.1 Der Vertrieb kann lediglich mit rechtskräftig festgestellten oder seitens der eTherapists anerkannten Ansprüchen die Aufrechnung erklären. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- bzw. Einrederechts durch den Vertrieb ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.2 Alle gegenseitigen Ansprüche verjähren in zwölf Monaten ab der Entstehung des Anspruchsgrundes. Ausgenommen hiervon sind deliktische Ansprüche und Ansprüche wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Diese Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der eTherapists.
9.4 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um wirksam zu sein, der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
9.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt. Eine solche nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.