Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Gesundheit in Betrieben steuerlich unterstützt. Ein Unternehmen kann pro Mitarbeiter und Jahr 500 € lohnsteuerfrei in Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Die Maßnahmen müssen dabei den Richtlinien und Anforderung der §§ 20 und 20 b SGB V entsprechen. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Maßnahmen zur Suchtprävention oder zur Stressbewältigung. Die Beitragsübernahme für Fitnessstudios oder Vereine fällt nicht unter diese Maßnahmen.