Psychische Gefährdungsbeurteilung


Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung und Beurteilung der psychischen Belastungen. Die psychische Belastung am Arbeitsplatz kann durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst werden. So können sich zum Beispiel die Art der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die Arbeitsumgebung oder die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten auf die psychische Verfassung von Mitarbeitern auswirken. Die psychische Gefährdungsbeurteilung kann in Form einer schriftlichen Mitarbeiterbefragung, Workshops oder Interviews erfolgen. Anhand der Ergebnisse können anschließend entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.

  • Leitung des GDA-Arbeitsprogramms Psyche Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Referat IIIb 2 (Hrsg). (2016). Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.