Nach der europaweit anerkannten Definition in der Luxemburger Deklaration umfasst der Begriff betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) “alle Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz”. Dabei lassen sich zwei Ansätze unterscheiden: der verhaltens- und verhältnisorientierte Ansatz. Verhaltensorientierte Maßnahmen zielen auf die Stärkung des gesundheitsbezogenen Verhaltens der Mitarbeiter ab. Verhältnisorientierte Maßnahmen beziehen sich auf das Arbeitsumfeld (Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz, Rahmenbedingungen usw.).