BEM


BEM steht für betriebliches Eingliederungsmanagement und ist ein Instrument für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten. Dies ist im § 84 Absatz 2 SGB IX verankert. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit dienen und einer erneuten Erkrankung vorbeugen. Eine genaue Beschreibung über den Ablauf eines BEM bleibt jedoch aus.

  • § 84 Absatz 2 SGB IX https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html