Arbeitsschutz


Der Arbeitsschutz kann als “Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren und schädigenden Belastungen im Beruf” definiert werden. Die Regelungen werden im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben und lassen sich in den sozialen und den technischen Arbeitsschutz unterteilen. Regelungen zum sozialen Arbeitsschutz betreffen Arbeitszeiten, Urlaub oder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Der technische Arbeitsschutz beinhaltet Regelungen zur Anlagen- und Gerätesicherheit oder zum Umgang mit Gefahrstoffen. Der Arbeitsschutz ist für den Arbeitgeber rechtlich verpflichtend und sollte in ein Konzept des betrieblichen Gesundheitsmanagements integriert werden.

  • Hellmann, W. (2007). Gesunde Mitarbeiter als Erfolgsfaktor: ein neuer Weg zu mehr Qualität im Krankenhaus. medhochzwei Verlag